Downloads

Zertifikate und Broschüren.

Zertifikate und Bescheinigungen


Kienzler Bike and Ride Boxen - Jetzt nach DIN 79008-1:2016-05 zertifiziert!

Die einstöckigen und doppelstöckigen Bike and Ride Boxen sind mit dem Prüfsiegel DIN 79008-1:2016-05 für Fahrradparksysteme ausgezeichnet und somit ist die Produktsicherheit offiziell bestätigt. Damit ist Kienzler der einzige Hersteller von DIN-zertifizierten doppelstöckigen Fahrradboxen mit Gasdruckfederunterstützung in der oberen Parkebene.

Zusätzlich hat der ADFC die ein- und doppelstöckigen Fahrradboxen in Ihrer Empfehlung aufgenommen.

Seien Sie sicher: Wir entsprechen der neuen EU Richtline EN1090-1 und EN1090-2

Zum 01.07.2013 hat die Bauprodukteverordnung (BauPVO) die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG (BauPR) abgelöst. Nach einer Übergangsfrist heißt dies für alle Produkte, welche „Harmonisierten europäischen Normen entsprechen und auf dem EU-Binnen-Markt bereitgestellt werden“, dass sie spätestens ab Juli 2014 verbindlich und nachweislich eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung aufweisen müssen.

Wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir als Hersteller von Bauteilen, die der neuen EU-Norm unterliegen, die Richtlinien-Umstellung gut vorbereitet haben.

Mit der neuen Herstellerzertifizierung DIN EN 1090 tragen Sie als „Wirtschaftsakteur“ Sorge dafür, dass die Norm gemäß den Anforderungen eingehalten wird. Dies gilt sowohl für Händler, als auch sobald Sie das Bauprodukt unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke vertreiben, aber auch, wenn Sie ein Bauprodukt so verändern, dass die Konformität mit der Leistungserklärung beeinflusst werden kann.

  • Wir entsprechen als produzierendes Unternehmen den neuen Richtlinien EN1090-1 und EN1090-2 in vollem Umfang
  • Wir stellen Ihnen die geforderten, EG-konformen, Zertifikate zur Verfügung

Wir garantieren Ihnen sichere Produkte nach Herstellerqualifikation B, nach DIN 18800 Teil 7, nach DIN EN1090-1, und gemäß der technischen Spezifikation, nach DIN EN1090-2 bis EXC2 (Schweißzertifikat – Nr. 2324-CPR-ISW.1090-2.).

Kurzum: Sie können unser Sortiment auch nach den neuen Verordnungen garantiert und sicher einsetzen.

 

Steuerbescheinigungen

Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen bestätigt, dass unser Unternehmen von der Verpflichtung befreit ist, Steuern auf Bauleistungen abzuführen. Sie dient als Nachweis gegenüber unseren Auftraggebern, dass wir steuerlich als zuverlässiger Partner anerkannt sind.

Der Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen bestätigt, dass der Leistungsempfänger, also unser Auftraggeber, die Verantwortung für die Abführung der Umsatzsteuer trägt. Als ausführendes Unternehmen sind wir somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Diese Bescheinigung ermöglicht es uns, unsere Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Die genannten Bescheinigungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Geschäftspraxis, um unseren Kunden eine transparente und rechtskonforme Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Broschüren


Kienzler Zugangssysteme KINUS
Herunterladen (PDF)

Kienzler Bike and Ride Box - Schließfach
Herunterladen (PDF)

Kienzler Fahrrad-Sammelschließanlagen
Herunterladen (PDF)

Kienzler Referenzen
Herunterladen (PDF)

Modulares Wartehallensystem K25
Herunterladen (PDF)

Ausschreibungsservice

Wir unterstützen Sie bei Ihren Ausschreibungen!

Mehr zum Service

Sprechen Sie uns an!

+49 (0)7831 788-0 info@kienzler.com Zum Kontaktformular Ihr Vertriebskontakt

Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Vorlandstr. 5
77756 Hausach

Schließen

Karriere bei Kienzler

Zu den Stellenanzeigen Initiativ bewerben

Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Personalabteilung
Vorlandstr. 5
77756 Hausach

Weitere Fragen gerne per Mail an: personal(at)kienzler.com

Schließen